Genossenschaftliche Hypothekenbank


Die Münchener Hypothekenbank eG ist die einzige Hypothekenbank in der Rechtsform der eingetra- genen Genossenschaft. Als solche ist sie unternehmerisch eigenständig und kann unab- hängig von Konzernstrukturen agieren.

Als eingetragene Genossenschaft ist die MünchenerHyp seit ihrer Gründung im Jahr 1896 fest in den genossenschaftlichen FinanzVerbund integriert.


Gesetzliche Rahmenbedingungen

Pfandbriefgesetz

Mit dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Pfandbrief- rechts wurden die Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Kreditinstitute im Hinblick auf die Begebung von Pfandbriefen erweitert. Dabei wurden die hohen Standards des deutschen Pfandbriefs bewahrt. Diese Neuordnung war außer- ordentlich erfolgreich. Der deutsche Pfandbrief stellt weiterhin das größte Segment des europäischen und globalen Marktes für gedeckte Schuldverschrei- bungen dar.

Die erste Pfandbriefgesetznovelle, das "Gesetz zur Fortentwicklung des Pfand- briefrechts", ist am 26. März 2009 in Kraft getreten. Die Novelle verbessert die hohe Qualität des Pfandbriefs weiter. So wurde eine Liquiditätsreserve von 180 Tagen, die Pfandbriefemittenten innerhalb der Deckungsmasse vorhalten müssen, eingeführt.

Der Pfandbrief hat bisher schon Maßstäbe bei der Transparenz gesetzt. Die Novelle verbessert sie weiter. Die Darstellung der Laufzeitstrukturen in den Deckungsmassen der Pfandbriefbanken wird verfeinert.

Genossenschaftsgesetz

Das Genossenschaftsgesetz setzt den rechtlichen Rahmen für alle Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Es trat erstmals 1889 in Kraft und erfuhr seine letzte bedeutende Novellierung im August 2006.

Kontakt


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Ernst Feichtmeier

Leiter Recht
Tel. +49 (0) 89 / 53 87 - 311

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