Eine große Idee - viele, die sie teilen


800 Millionen Menschen sind weltweit Mitglied einer Genossen- schaft. In Deutschland sind Genossenschaften mit 17,6 Millionen Menschen die mitgliederstärkste Wirtschafts- organisation.

Die Mitglieder sind das Herz einer jeden Genossenschaft. Sie stehen im Vordergrund des wirtschaft- lichen Handelns.

Die Mitgliedschaft ist mehr als eine reine Kundenbeziehung. Mitglieder sind Kapitalgeber, Miteigentümer, Gewinnbeteiligte und somit Träger der Genossen- schaft.


Mitglieder

"Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele"

Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 - 1888)
Gründer der Raiffeisengenossenschaften

Anteilseigner der MünchenerHyp sind eine große Zahl von Primärbanken, genossenschaftliche Zentralbanken und rund 90.000 individuelle Mitglieder, größtenteils Kunden. Unsere Mitglieder profitieren bereits seit Jahrzehnten vom Erfolg der Bank und erhalten regelmäßig eine interessante Dividende.

Gegenwärtig können Privatpersonen bis zu 200 Geschäftsanteile in Höhe von jeweils 70 Euro zeichnen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Mitgliederservice
(Tel. 089/53 87 - 249, - 279).

 

Informationen zur Abgeltungsteuer

Zum 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungsteuer eingeführt. Diese führt zu Änderungen bei der Besteuerung von Dividenden:

  • Mit der Abgeltungsteuer ist das Halbeinkünfteverfahren weggefallen. Freistellungsaufträge müssen daher ab diesem Jahr auf den gesamten Dividendenbetrag lauten, da sonst der darüber liegende Betrag versteuert werden muss. Im letzten Jahr galt diese Regelung noch nicht.
  • Zugleich unterliegen Kapitalerträge der Kirchensteuer. Als Mitglied können Sie entsprechend Ihrer Konfessionszugehörigkeit bei uns einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer stellen oder diese auf dem Weg des Veranlagungsverfahrens erheben lassen.

Für zukünftige Änderungen finden Sie das Formular zum Freistellungsauftrag und den Antrag zum Einbehalt der Kirchensteuer in der rechten Spalte (Download).

Falls sich Ihre Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen befinden, bitten wir Sie, uns dies ebenfalls mitzuteilen. Sie können dann keinen Freistellungs- auftrag und auch keinen Antrag auf Kirchensteuereinbehalt erteilen. Der von uns vorzunehmende Steuereinbehalt hat keine Abgeltungswirkung. Ihre Dividende unterliegt damit der Steuerveranlagung. Sie erhalten von uns eine spezielle Steuerbescheinigung.

Kontakt


Sie haben Fragen? Diese können Sie uns telefonisch oder per
E-Mail stellen.

Mitgliederservice
Tel. +49 (0) 89/53 87 - 249, - 279

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